Häufige Fragen über Nierenkrebs


Woran merkt man, dass man Nierenkrebs hat?
Nierenkrebs verursacht anfänglich meist keine Beschwerden. Die Krankheit wird deshalb oft zufällig und erst in einem fortgeschrittenen Stadium entdeckt. Das liegt auch daran, dass die Anzeichen und Symptome von Nierenkrebs anderen Erkrankungen ähnlich sind.
Wenn der Tumor wächst, können jedoch verschiedene Symptome und Beschwerden auftreten.
Dazu zählen:
- Blut im Urin
- Rückenschmerzen
- Tastbarer Knoten
- Fieber ohne erkennbare Ursache
- Müdigkeit
- Ungewollter Gewichtsverlust
- Appetitlosigkeit
- Anämie.
Diese Symptome können auch auf andere Erkrankungen hindeuten. Falls Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen bemerken, lassen Sie sich ärztlich untersuchen.
Unter Nierenkrebs - Symptome sind die Anzeichen und Symptome von Nierenkrebs etwas genauer beschrieben.

Kommt Nierenkrebs vom Rauchen?
Das lässt sich nicht eindeutig mit «Ja» oder «Nein» beantworten, aber Rauchen erhöht das Risiko deutlich. Je mehr und je länger Sie rauchen, desto grösser ist die Gefahr.
Das liegt daran, dass schädliche Stoffe aus dem Tabakrauch ins Blut gelangen und von den Nieren herausgefiltert werden. Dabei sind die Nieren den schädlichen Stoffen ausgesetzt, was die Zellen schädigen und das Risiko für Krebs erhöhen kann.
Der Verzicht aufs Rauchen senkt Ihr Risiko - nicht nur für Nierenkrebs, sondern auch für viele andere Krankheiten. Ein Rauchstopp lohnt sich immer.
Jedoch können auch Menschen, die nie geraucht haben, Nierenkrebs bekommen. Denn es gibt noch andere Risikofaktoren, wie zum Beispiel Übergewicht, Bluthochdruck oder familiäre Veranlagung.
Weitere Informationen finden Sie unter Nierenkrebs – Ursachen und Risikofaktoren.

Wohin streut Nierenkrebs als erstes?
Wenn ein Nierentumor wächst, kann er umliegendes Gewebe verdrängen und sich weiter ausbreiten. Über die Blut- und Lymphbahnen können die Krebszellen auch an andere Stellen des Körpers gelangen und dort Metastasen bilden.
Bei Nierenkrebs bilden sich Metastasen am häufigsten in der Lunge, den Knochen und den Lymphknoten. Seltener sind das Gehirn und die Leber betroffen.
Unter Nierenkrebs – Diagnose ist die Einteilung von Nierenkrebs in Krankheitsstadien näher beschrieben.

Muss bei Nierenkrebs die Niere entfernt werden?
Nicht immer. Ob eine Operation notwendig ist, hängt unter anderem von der Grösse und Lage des Tumors und vom allgemeinen Gesundheitszustand ab. In manchen Fällen kann der Tumor nierenerhaltend entfernt werden. Ist der Tumor jedoch grösser oder ungünstig gelegen, kann es erforderlich sein, die gesamte Niere zu entfernen.
Man kann auch mit nur einer Niere gut leben. Die verbleibende Niere übernimmt dann die Aufgaben beider Nieren.
Weitere Informationen über die möglichen Operationen bei Nierenkrebs finden Sie unter Nierenkrebs - Therapie.

Wie wird Nierenkrebs behandelt?
Zur Behandlung von Nierenkrebs gibt es unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten.
Dazu zählen:
- Operation
- Active Surveillance (Aktive Überwachung)
- Zielgerichtete Therapien
- Immuntherapien
- Ablative Therapien
- Strahlentherapie
Die Wahl der Behandlung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Es ist auch möglich, dass Therapien kombiniert oder nacheinander angewendet werden.
Unter Nierenkrebs - Therapie sind die verschiedenen Therapieoptionen ausführlicher beschrieben.

Was tun bei Nebenwirkungen?
Nebenwirkungen können bei allen Krebstherapien auftreten. Ob und wie stark diese ausgeprägt sind, ist jedoch von Patient:in zu Patient:in unterschiedlich. Wichtig ist, dass Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Viele Nebenwirkungen können gelindert werden. Oft erhalten Sie bereits vor der Therapie Medikamente, die den Beschwerden vorbeugen.
- Fragen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin nach den möglichen Nebenwirkungen Ihrer Therapie und lassen Sie sich unklare Punkte erklären.
Es ist wichtig, dass Sie auf mögliche unerwünschte Wirkungen achten. Informieren Sie unverzüglich Ihren Arzt/Ihre Ärztin, wenn Sie Anzeichen bemerken oder Beschwerden haben.

Wer trägt die Behandlungskosten bei Nierenkrebs?
Die Behandlungskosten bei Nierenkrebs werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, wenn ein Medikament eingesetzt wird, das von Swissmedic zugelassen ist und auf der sogenannten Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für diese Indikation aufgeführt ist. Ihr Arzt/Ihre Ärztin muss Sie darüber genau informieren.
Kostenübernahme im Rahmen von klinischen Studien*
Auch wenn Sie im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, sind die Kosten für zugelassene Substanzen gedeckt. Falls Medikamente oder Verfahren eingesetzt werden, die noch nicht zugelassen sind, oder zusätzliche Untersuchungen (wie genetische Tests) notwendig werden, werden diese Kosten in der Regel durch Forschungsgelder finanziert und nicht Ihnen belastet.
Zusätzliche Beratungen oder Langzeitpflege
Bei zusätzlichen, nichtärztlichen Beratungen oder Therapien und bei benötigter Langzeitpflege sollten Sie vor Therapiebeginn abklären, ob die Kosten durch die Grundversicherung beziehungsweise durch Zusatzversicherungen gedeckt sind.
Spitalaufenthalt
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für den Spitalaufenthalt. Beachten Sie jedoch, dass eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz nur mit einer Zusatzversicherung möglich ist. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder Ihre Krankenversicherung.
Medikamente
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, die von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin verschrieben wurden und in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt sind. Sollte ein Medikament nicht übernommen werden, kann Ihr Arzt/Ihre Ärztin ein Gesuch zur Kostenübernahme stellen.
Pflege zu Hause oder im Pflegeheim
Die Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten für ärztlich verordnete pflegerische Leistungen wie Spritzen oder Wundpflege. Sie selbst tragen einen vertraglich geregelten Anteil der Kosten. Die verbleibenden Kosten werden von Ihrer Wohngemeinde übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde, Ihrer Spitex-Organisation oder direkt im Pflegeheim.
Hinweise zur Eigenbeteiligung
Ihre Eigenbeteiligung beträgt:
- Franchise: Mindestens 300 CHF pro Jahr, je nach Franchisewahl in Ihrem Krankenkassenvertrag.
- Selbstbehalt: 10 % der weiteren Behandlungskosten, maximal 700 CHF pro Jahr.
- Spitalbetrag: 15 CHF pro Spitaltag, zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung von der Krankenversicherung übernommen wird.
* Im Rahmen einer klinischen Studie wird untersucht, ob eine neue entwickelte Therapie tatsächlich besser ist als eine bereits anerkannte.

Wo bekomme ich Rat und Unterstützung?
Die Krebsliga Schweiz mit ihren kantonalen und regionalen Ligen bieten umfassende Beratung und Begleitung für Betroffene und Angehörige. Sie unterstützen bei Versicherungs- und Finanzierungsfragen und vermitteln weitere Angebote, wie Selbsthilfegruppen oder psychologische Hilfe.
Wenden Sie sich an die Krebsliga in Ihrer Nähe, um mehr über die vielfältigen Unterstützungsangebote zu erfahren.
Medical Services Manager, MSD Schweiz
Brigitte Reinhart ist ausgebildete Molekularbiologin und Gentechnologin. Sie ist sehr erfahren in angewandter medizinischer Forschung und arbeitet seit mehr als 15 Jahren in medizinischen Abteilungen grosser pharmazeutischer Unternehmen. Als Medical Services Manager von MSD stellt sie die Qualität und Richtigkeit der hier veröffentlichten Inhalte sicher.