Die Behandlungskosten bei Blasenkrebs werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, wenn ein Medikament eingesetzt wird, das von Swissmedic zugelassen ist und auf der sogenannten Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für diese Indikation aufgeführt ist. Ihr Arzt/Ihre Ärztin muss Sie darüber genau informieren.
Kostenübernahme im Rahmen von klinischen Studien*
Auch wenn Sie im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, sind die Kosten für zugelassene Substanzen gedeckt. Falls Medikamente oder Verfahren eingesetzt werden, die noch nicht zugelassen sind, oder zusätzliche Untersuchungen (wie genetische Tests) notwendig werden, werden diese Kosten in der Regel durch Forschungsgelder finanziert und nicht Ihnen belastet.
Zusätzliche Beratungen oder Langzeitpflege
Bei zusätzlichen, nichtärztlichen Beratungen oder Therapien und bei benötigter Langzeitpflege sollten Sie vor Therapiebeginn abklären, ob die Kosten durch die Grundversicherung beziehungsweise durch Zusatzversicherungen gedeckt sind.
Spitalaufenthalt
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für den Spitalaufenthalt. Beachten Sie jedoch, dass eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz nur mit einer Zusatzversicherung möglich ist. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder Ihre Krankenversicherung.
Medikamente
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, die von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin verschrieben wurden und in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt sind. Sollte ein Medikament nicht übernommen werden, kann Ihr Arzt/Ihre Ärztin ein Gesuch zur Kostenübernahme stellen.
Pflege zu Hause oder im Pflegeheim
Die Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten für ärztlich verordnete pflegerische Leistungen wie Spritzen oder Wundpflege. Sie selbst tragen einen vertraglich geregelten Anteil der Kosten. Die verbleibenden Kosten werden von Ihrer Wohngemeinde übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde, Ihrer Spitex-Organisation oder direkt im Pflegeheim.
Hinweise zur Eigenbeteiligung
Ihre Eigenbeteiligung beträgt:
- Franchise: Mindestens 300 CHF pro Jahr, je nach Franchisewahl in Ihrem Krankenkassenvertrag.
- Selbstbehalt: 10 % der weiteren Behandlungskosten, maximal 700 CHF pro Jahr.
- Spitalbetrag: 15 CHF pro Spitaltag, zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung von der Krankenversicherung übernommen wird.
* Im Rahmen einer klinischen Studie wird untersucht, ob eine neue entwickelte Therapie tatsächlich besser ist als eine bereits anerkannte.